Arbeitsschutz

Jeder Unfall ist einer zu viel. Deshalb sollte die Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Krankheiten - neben den gesetzlichen Pflichten - für Unternehmer selbstverständlich sein. Wir stellen Ihnen das notwendige Know-How.

  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur und Vermittlung von Arbeitsmedizinern
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und BetrSichV
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen gemäß ASR A2.3
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
  • Erstellung von Gefahrstoffkataster gemäß GefStoffV
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß GefStoffV
  • Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Erwerb der Fahrererlaubnis für innerbetriebliche Flurförderzeuge gemäß DGUV Vorschrift 68
  • Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Erwerb der Kranführererlaubnis gemäß DGUV Vorschrift 52
  • Ausbildung der Bediener/in von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-008
  • Unterweisung über besondere Gefahren am Arbeitsplatz gemäß DGUV Vorschrift 1
  • Beratung und bei der Ausstattung, Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen und im Bereich der persönlicher Schutzausrüstungen
  • Beratung bei der Planung von Gebäuden, Anlagen und Arbeitsplätzen
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden wie Berufsgenossenschaften, Bezirksregierungen und Gewerbeaufsichtsämter.