Arbeitsschutz
Jeder Unfall ist einer zu viel. Deshalb sollte die Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Krankheiten - neben den gesetzlichen Pflichten - für Unternehmer selbstverständlich sein. Wir stellen Ihnen das notwendige Know-How.
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur und Vermittlung von Arbeitsmedizinern
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und BetrSichV
- Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen gemäß ASR A2.3
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
- Erstellung von Gefahrstoffkataster gemäß GefStoffV
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß GefStoffV
- Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Erwerb der Fahrererlaubnis für innerbetriebliche Flurförderzeuge gemäß DGUV Vorschrift 68
- Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Erwerb der Kranführererlaubnis gemäß DGUV Vorschrift 52
- Ausbildung der Bediener/in von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-008
- Unterweisung über besondere Gefahren am Arbeitsplatz gemäß DGUV Vorschrift 1
- Beratung und bei der Ausstattung, Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen und im Bereich der persönlicher Schutzausrüstungen
- Beratung bei der Planung von Gebäuden, Anlagen und Arbeitsplätzen
- Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden wie Berufsgenossenschaften, Bezirksregierungen und Gewerbeaufsichtsämter.